Mit dem HinSchG werden jetzt auch in Deutschland die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt, mit dem Personen, die Verstöße gegen nationales Recht oder Unionsrecht melden, besonders geschützt werden. In der Vergangenheit mussten die meldenden Personen aufgrund der Bekanntgabe ihrer Identitäten mit Benachteiligungen, Verfolgungen und Respressalien rechnen, was mit der neuen Gesetzgebung verhindert werden soll.

Die Herausforderung liegt darin, ein Meldeverfahren zu etablieren, welches die Anonymität des Meldenden gewährleistet und trotzdem für den Meldenden den jederzeit anonymen Zugriff auf den Bearbeitungsstand seiner Meldung (wie im Gesetz gefordert) ermöglicht.

Über Partner, die langjährig und bundesweit im Bereich des Datenschutzes aktiv sind, können wir Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Einrichtung bzw. Nutzung einer gesetzeskonformen Meldestelle aufzeigen und anbieten. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin